Insolvenzsicherung
Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen (ATG und FlexiG II) gebührt ein besonderes Augenmerk der Insolvenzsicherung. Hierzu stehen Ihrem Unternehmen je nach Unternehmensgröße und unternehmensindividuellen Wünschen u. a. eine von SiMa entwickelte langjährig bewährte und rechtsgutachterlich geprüfte Treuhandlösung auf Basis eines Verwaltungs-, Treuhand- und Sicherungsvertrages für Wertguthaben (VTS) oder eine Treuhandlösung im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) zur Verfügung.
Bei der Insolvenzsicherung mittels eines VTS-Vertrages handelt es sich um eine Vertragskonstruktion auf der Grundlage eines abstrakten Schuldversprechens und einer Verpfändung von Sicherungsmitteln, die es erlaubt, die Ansprüche der Arbeitnehmer aus Zeitwert- und Altersteilzeitkonten für den Insolvenzfall zu sichern.
Dabei sieht die von der SiMa angebotene Rechtskonstruktion im Unterschied zur doppelseitigen Treuhand keine Übereignung der Vermögensmittel an den Treuhänder, sondern lediglich eine Verpfändung vor.
Die Insolvenzfestigkeit dieser Konstruktion wurde rechtsgutachterlich bestätigt und hat sich seit Jahren in der Praxis im Rahmen der Abwicklung von Insolvenzfällen auch im Zusammenspiel mit den Insolvenzverwaltern bewährt. |
Das Konzept des CTA sieht dagegen die Übertragung der Vermögensgegenstände zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der bAV, Zeitwertkonten oder Altersteilzeit auf den Generali Treuhand e.V. vor.